Teilnahmebedingungen für das Sundt Affiliate-Programm
Version: 1.0
Gültig ab: 1. Oktober 2026
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme an den Affiliate-Programmen der Sundt Nutrition B.V., Bonnetstraat 31, 6718 XN Ede, Niederlande, eingetragen bei der Kamer van Koophandel unter der Nummer 77781945 („Sundt“, „wir“ oder „uns“).
Mit deiner Bewerbung, deiner Aufnahme oder deiner weiteren Teilnahme stimmst du als Affiliate („du“) diesen Bedingungen zu, ebenso den Bedingungen des konkreten Programms, dem Sundt dich zuordnet. Die programmspezifischen Bedingungen legen unter anderem Provisionssatz, Provisionsgrundlage, Cookie-Laufzeit, zulässige Märkte und Zuordnung fest. Sie gehen diesen Bedingungen nur dann vor, wenn sie ausdrücklich eine abweichende Regel enthalten.
Für Tracking und Verwaltung nutzen wir UpPromote. Ein Status in UpPromote bedeutet für sich allein nicht, dass Sundt eine Provision geprüft oder eine Zahlung zugesagt hat.
1. Teilnahmevoraussetzungen und freigegebene Kanäle
Das Programm steht nur Personen oder Unternehmen offen, die gewerblich oder selbstständig beruflich handeln. Natürliche Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Du musst korrekte Angaben zu Identität, Kontakt, Steuern, Zahlung, Website und Werbeaktivitäten machen.
Du musst jede Domain, Landingpage, jeden Social-Media-Account, jede App, E-Mail-Liste, jedes Werbekonto, jede Agentur, jeden Sub-Affiliate und jeden anderen Kanal angeben, den du nutzen willst. Du darfst nur Kanäle und Traffic-Quellen nutzen, die Sundt freigegeben hat. Die Freigabe gilt nur für dich persönlich, ist nicht übertragbar und auf das angegebene Setup beschränkt. Neue oder wesentlich geänderte Kanäle brauchen vor der Nutzung eine Freigabe.
Websites müssen online, erreichbar, vollständig und rechtskonform sein. Du darfst nicht mehrere Affiliate-Konten führen, dein Konto nicht übertragen und keine nicht offengelegten Dritten einsetzen, um Traffic zu erzeugen.
2. Gutschein- und Coupon-Affiliates
Werbung mit Gutscheinen und Coupons ist nur erlaubt, wenn du dem speziellen Gutschein-/Coupon-Programm von Sundt zugeordnet bist oder eine ausdrückliche schriftliche Freigabe hast.
Du darfst nur aktuelle Codes bewerben, die ausdrücklich für dich ausgegeben oder freigegeben wurden. Geleakte, private, abgelaufene, gescrapte, erratene Codes oder Codes anderer Affiliates sind verboten. Ebenso verboten sind automatisches Einfügen von Coupons, irreführende Click-to-Reveal-Funktionen und das Setzen eines Tracking-Cookies ohne echten Klick der Nutzerin oder des Nutzers.
Provision und Zuordnung im Gutschein-Programm können vom Standardprogramm abweichen. Die jeweiligen Programmbedingungen oder die schriftliche Freigabe nennen die geltenden Regeln.
3. Bezahlte Werbung und Brand Bidding
Jede Form bezahlter Werbung braucht vor dem Start die vorherige schriftliche Freigabe von Sundt. Das gilt für Search, Google Display, Performance Max, Shopping, Microsoft/Bing Ads, Paid Social, Native Advertising, Retargeting, gesponserte Platzierungen und jeden anderen eingekauften Traffic.
Die Freigabe muss von einer autorisierten Affiliate-Managerin oder einem autorisierten Affiliate-Manager von Sundt kommen. Sie gilt nur für das geprüfte Werbekonto, die Kampagne, das Zielland und die Sprache, das Targeting, die Werbemittel, die Landingpage, URLs, Weiterleitungen und das Tracking-Setup. Schweigen, die Freigabe deines Affiliate-Kontos, getrackte Verkäufe oder ein Status in UpPromote gelten nicht als Freigabe. Wesentliche Änderungen an einer Kampagne müssen erneut freigegeben werden.
Werbung auf generische Keywords kann freigegeben werden, wenn du deine eigene, freigegebene Domain nutzt. Direktverlinkung von einer bezahlten Anzeige zu Sundt ist verboten, sofern nicht ausdrücklich freigegeben.
Du darfst nicht auf Sundt-Markenbegriffe bieten, sie targeten, einkaufen oder bewusst Anzeigen dafür auslösen. Dazu gehören „Sundt“, „Sundt Nutrition“, „sundt.de“, Sundt-Marken und unverwechselbare Produktnamen sowie deren Falschschreibungen, Varianten, Übersetzungen und Kombinationen mit Wörtern wie „kaufen“, „Shop“, „offiziell“, „Erfahrungen“, „Test“, „Rabatt“, „Gutschein“, „Coupon“ oder „Code“.
Diese Einschränkung gilt für alle Keyword-Optionen und automatisierte Werbeformen, einschließlich Broad Match, dynamischer Suchanzeigen, Performance Max, Shopping, Suchthemen und vergleichbarer Systeme. Du musst passende auszuschließende Keywords und Marken-Ausschlüsse einsetzen. Markenbegriffe dürfen nicht so in Anzeigentexten, angezeigten URLs, Domains oder Kontonamen verwendet werden, dass der Eindruck eines offiziellen Sundt-Angebots entsteht.
Bestellungen aus verbotenem Marken-Traffic sind nicht provisionsfähig. Vorsätzliches, verschleiertes, wiederholtes oder nicht behobenes Marken-Targeting ist ein wesentlicher Verstoß. Ein einzelner, unbeabsichtigter Treffer, den du sofort meldest und blockierst, wird verhältnismäßig bewertet.
4. Inhalte und Werbeverhalten
Deine Werbung muss echt, korrekt und aktuell sein und klar von offizieller Kommunikation von Sundt unterscheidbar sein. Affiliate- und Werbeinhalte brauchen eine deutliche Kennzeichnung als Werbung, direkt bei der jeweiligen Werbung und in einer Sprache, die die Zielgruppe versteht.
Anzeigen und Landingpages müssen in der Hauptsprache des Ziellandes sein, sofern Sundt nicht schriftlich eine andere Sprache freigibt. Preise, Rabatte, Ablaufdaten, Produkte und Verfügbarkeit müssen mit den aktuellen Angaben von Sundt übereinstimmen.
Du darfst nur sachliche Produktbeschreibungen und Aussagen verwenden, die Sundt für das jeweilige Produkt und den jeweiligen Markt bereitgestellt oder freigegeben hat. Deine ehrliche persönliche Meinung darfst du teilen, aber keine unbelegten medizinischen, therapeutischen, gesundheitsbezogenen, nährwertbezogenen oder leistungsbezogenen Aussagen machen. Für Nahrungsergänzungsmittel gilt insbesondere die Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006: Du darfst nur zugelassene gesundheitsbezogene Angaben verwenden. Du darfst weder behaupten noch andeuten, dass ein Produkt Krankheiten oder Beschwerden erkennt, behandelt, heilt oder verhindert.
Verboten sind:
- Cookie Stuffing, erzwungene oder unsichtbare Klicks, Bots, künstlicher Traffic, Klickfarmen, Manipulation von Verkäufen oder gefälschte Nachweise;
- Adware, Spyware, Toolbars, Browser-Erweiterungen, Pop-ups, Pop-unders, versteckte iFrames oder ähnliche softwaregestützte Werbung;
- Cloaking, automatische Weiterleitungen, irreführende URLs, nicht offengelegte Redirects, nicht freigegebene Zwischendomains oder versteckte Landingpages;
- Eigenbestellungen, Bestellungen im Namen von Kundinnen und Kunden, doppelte Konten oder Eingriffe ins Tracking;
- Spam oder nicht freigegebenes Marketing per E-Mail, SMS, Telefon, Newsletter oder Direktnachricht;
- nicht autorisierte Gutscheincodes, falsche Preise, abgelaufene Angebote, künstlicher Zeitdruck oder irreführende Aussagen;
- das Posten von Affiliate-Links in fremden Gruppen oder Kanälen ohne Freigabe;
- Werbung, die sich an Minderjährige richtet, oder Werbung im Umfeld rechtswidriger, hasserfüllter, diskriminierender, extremistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Inhalte; und
- jede Aktivität, die gegen geltende Vorschriften zu Werbung, Verbraucherschutz, Datenschutz, Produkten, geistigem Eigentum oder Plattformregeln verstößt.
Deine Kanäle müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu Impressum, Datenschutz und Einwilligung enthalten. Du bist auch für Auftragnehmer, Agenturen und Sub-Affiliates verantwortlich, die für dich tätig sind.
5. Traffic-Nachweise und Prüfung
Du musst ausreichende Unterlagen aufbewahren, mit denen sich deine Kampagnen, der Traffic-Weg und die Zuordnung nachvollziehen lassen, und zwar 12 Monate ab dem späteren der beiden Zeitpunkte: Vermittlung oder Kampagnenende. Auf berechtigte Anfrage stellst du sie in der Regel innerhalb von fünf Werktagen bereit.
Nachweise können unter anderem originale, unbearbeitete Exporte aus Werbeplattformen sein, mit Konto- und Kampagnen-IDs, Daten, Ausgaben, Targeting, Suchbegriffen, Placements, auszuschließenden Keywords, Marken-Ausschlüssen, Werbemitteln, Landingpages, finalen URLs, Weiterleitungen, Tracking-Parametern, Analytics-Daten, Änderungsverlauf und Rechnungen.
Screenshots, die nur Klicks oder Ausgaben zeigen, und unbelegte Erklärungen beweisen keine Zuordnung von Verkäufen. Auffälligkeiten bei Conversion-Rate, Kosten pro Bestellung, Region, Sprache, Zeitpunkt, Geräten, Referrern, Gutscheinen oder Traffic-Wegen können eine erweiterte Prüfung auslösen. Ein ungewöhnliches Ergebnis ist nicht automatisch ein Beweis für ein Fehlverhalten. Die betroffenen Provisionen bleiben aber vorläufig, bis ausreichende Nachweise vorliegen.
Wenn du vollständige und echte Nachweise nicht aufbewahrst oder nicht bereitstellst, können die betroffenen Vermittlungen als nicht überprüfbar gelten und abgelehnt werden.
6. Prüfung und Auszahlung der Provision
Provisionssätze und Zuordnungsregeln richten sich nach dem Programm, dem du zugeordnet bist. Eine Vermittlung ist nur dann provisionsfähig, wenn sie über eine freigegebene und regelkonforme Methode entstanden ist, korrekt getrackt wurde, von einer echten Kundin oder einem echten Kunden eigenständig aufgegeben und vollständig bezahlt wurde und nicht storniert, retourniert, erstattet, per Chargeback zurückgebucht, doppelt, betrügerisch oder falsch zugeordnet ist.
So läuft die Auszahlung ab
- Erfasst: Die Bestellung erscheint in UpPromote. Sie kann automatisch als „approved“ angezeigt werden, die Provision ist aber noch vorläufig.
- Geprüft: Anfang jedes Monats prüft Sundt in der Regel die Bestellungen des vorherigen Kalendermonats.
- Ausgezahlt: Geprüfte Bestellungen werden in der Regel um den 15. des Monats nach dem Prüfmonat ausgezahlt, mit einer möglichen Abweichung von zwei bis drei Werktagen. Voraussetzung sind mindestens 100 EUR geprüfte Provision und vollständige Zahlungsdaten.
Eine Bestellung bleibt dadurch mindestens 45 Tage vorläufig, bevor sie ausgezahlt wird. Eine Provision gilt erst dann als geprüft, wenn Sundt sie in eine Auszahlungsübersicht aufnimmt oder die Prüfung anderweitig schriftlich bestätigt. Ein normaler Status in UpPromote ist keine solche Bestätigung.
Einfach gesagt:
- Juni-Bestellungen werden in der Regel Anfang Juli geprüft und um den 15. August ausgezahlt.
- Juli-Bestellungen werden in der Regel Anfang August geprüft und um den 15. September ausgezahlt.
Beispiel: In einem Programm mit 35 % Provision ergeben drei Juli-Bestellungen mit einem provisionsfähigen Wert von je 100 EUR eine erfasste Provision von 105 EUR. Wir prüfen sie im August. Bleiben alle drei gültig und regelkonform, werden die 105 EUR in der Regel um den 15. September ausgezahlt. Wird eine Bestellung retourniert, werden 35 EUR abgezogen, und die restlichen 70 EUR werden vorgetragen, bis das geprüfte Guthaben 100 EUR erreicht.
Was als „provisionsfähiger Wert“ gilt, legt das jeweilige Programm fest. Er entspricht nicht unbedingt dem vollen Bestellbetrag. Das Programm muss angeben, wie Mehrwertsteuer, Versand, Zölle, Rabatte, Geschenkgutscheine und Retouren behandelt werden.
Alle Beträge im Dashboard bleiben vorläufig, bis Sundt sie geprüft hat. Für retournierte, stornierte, betrügerische, falsch zugeordnete, wesentlich regelwidrige oder nicht überprüfbare Bestellungen gibt es keine Provision. Bei Teilretouren wird die Provision entsprechend angepasst.
Eine einzelne Bestellung kann länger offen bleiben, wenn eine Retoure, Stornierung, ein Chargeback, eine Zuordnungsfrage, eine Compliance-Prüfung, fehlende Nachweise, Betrugsanzeichen oder eine rechtliche Einschränkung noch nicht geklärt sind. Zurückgehalten wird nur der betroffene Betrag und nur so lange, wie es vernünftigerweise nötig ist.
Lässt sich objektiv dokumentierter verbotener oder nicht überprüfbarer Traffic nicht vernünftig von anderem Traffic trennen, kann Sundt alle noch nicht geprüften Vermittlungen aus der betroffenen Kampagne, Traffic-Quelle, dem betroffenen Konto oder Zeitraum ablehnen. Überzahlungen können mit künftigen Provisionen verrechnet oder, soweit rechtlich zulässig, zurückgefordert werden.
Guthaben unter 100 EUR werden vorgetragen. Endet die Zusammenarbeit, werden Vermittlungen aus der Zeit davor weiter geprüft. Ein regelkonformes, geprüftes Guthaben, das nichts mit dem Kündigungsgrund zu tun hat, wird im nächsten regulären Auszahlungszyklus ausgezahlt, auch wenn es unter 100 EUR liegt. Provisionen werden in EUR ausgezahlt. Du trägst anfallende Steuern sowie Gebühren der empfangenden Bank, von Zwischenbanken und für Währungsumrechnung.
7. Sperrung, Kündigung und Überprüfung
Sundt kann ein Konto, eine Kampagne, das Tracking oder betroffene Provisionen sperren, während ein Verdacht auf Betrug, Brand Bidding, verbotenen Traffic, falsche Angaben, Zuordnungsprobleme oder einen anderen wesentlichen Verstoß geprüft wird. Sundt kann verlangen, dass du Anzeigen, Links, Codes oder Inhalte sofort entfernst oder pausierst.
Sundt kann die Zusammenarbeit bei einem wesentlichen oder wiederholten Verstoß fristlos beenden und noch nicht geprüfte Provisionen ablehnen, die mit dem Verstoß zusammenhängen. Ist eine verlässliche Trennung nicht möglich, kann das die betroffene Kampagne, Traffic-Quelle, das Konto oder den Zeitraum umfassen. Geprüfte Provisionen, die nachweislich nichts mit dem Verstoß zu tun haben, bleiben zahlbar.
Du kannst innerhalb von 14 Kalendertagen einmal eine interne Überprüfung beantragen. Der Antrag muss alle wesentlichen Nachweise enthalten. Erklärungen, Zusicherungen, wiederholte Nachrichten oder unvollständige Screenshots reichen nicht aus. Die schriftliche Entscheidung schließt das interne Verfahren von Sundt ab. Auf wiederholte Eingaben ohne wesentliche neue Nachweise müssen wir nicht erneut antworten.
Ein Antrag auf Überprüfung reaktiviert das Konto nicht, erlaubt keine weitere Werbung und hebt keine Zahlungssperre auf, sofern Sundt nichts anderes schriftlich bestätigt.
Nach der Kündigung musst du sofort alle Sundt-Links, Codes, Marken und Werbematerialien nicht mehr verwenden und entfernen.
8. Geistiges Eigentum, Datenschutz und Vertragsverhältnis
Solange dein Konto aktiv und regelkonform ist, räumt dir Sundt ein eingeschränktes, widerrufliches und nicht übertragbares Recht ein, freigegebene Markenmaterialien ausschließlich für freigegebene Affiliate-Werbung zu nutzen. Du darfst keine verwechslungsfähigen Domains oder Handles registrieren, keinen offiziellen Sundt-Kanal nachahmen, Materialien nicht irreführend verändern und kein Eigentum an geistigem Eigentum von Sundt beanspruchen.
Beide Seiten müssen das geltende Datenschutzrecht einhalten. Du darfst ohne vorherige schriftliche Genehmigung und die nötigen rechtlichen Vereinbarungen keine Kundendaten von Sundt erheben oder nutzen. Erforderliche Datenschutzhinweise, Einwilligungsabfragen, Sicherheitsmaßnahmen und Werbekennzeichnungen müssen aktiv sein, bevor Tracking oder Werbung starten.
Du handelst als unabhängige Auftragnehmerin oder unabhängiger Auftragnehmer und bist nicht berechtigt, Sundt zu verpflichten. Du bist selbst verantwortlich für deine Werbung, deine Kanäle, Steuern, Kosten, dein Personal und die Einhaltung der Gesetze.
9. Änderungen und Schlussbestimmungen
Sundt kann diese Bedingungen aus berechtigten rechtlichen, sicherheitsbezogenen, plattformbezogenen, betrieblichen oder geschäftlichen Gründen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Wesentliche Änderungen teilen wir in der Regel mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten mit, sofern nicht ein dringender Grund aus Recht, Sicherheit oder Betrugsprävention eine kürzere Frist erfordert. Änderungen machen zuvor regelkonformes Verhalten nicht rückwirkend zu einem Verstoß.
Bestehende Affiliates können aufgefordert werden, eine neue Version bis zu einem genannten Datum zu akzeptieren, bevor sie weiter werben. Sundt bewahrt die akzeptierte Version und das Datum der Zustimmung auf.
Es gilt niederländisches Recht, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich die Rechtbank Gelderland (Niederlande) zuständig.
Sollte ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam, und die gesetzlichen Vorschriften füllen die Lücke. Wenn wir eine Bestimmung einmal nicht durchsetzen, ist das kein Verzicht darauf.
Mitteilungen zum Affiliate-Programm sendest du bitte an cj@sundt.de oder an eine andere Adresse, die Sundt dir schriftlich nennt.